Nutzungsbedingungen für Firmenadressen
Der Auftraggeber erhält ein zeitlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht an den übermittelten Adressen. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse bedeutet nicht, dass die betreffende Unternehmung/Person mit einer telefonischen Ansprache oder Ansprache per E-Mail zu Werbezwecken einverstanden ist. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung trägt der Kunde. Die Veräußerung oder Überlassung der Adressdaten an Dritte ist unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir durch in die Adresslieferungen integrierte Kontrolladressen und -rufnummern. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Die von FirmenWissen bereitgestellten Adressen, Daten und Informationen dürfen ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, verwendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen haftet der Auftraggeber.
Mehr- oder Minderlieferungen
Firmenadressen und die zugehörigen Kommunikations-, Marketing- und Wirtschaftsinformationen unterliegen permanenten Veränderungen. Hierdurch bedingt können sich Abweichungen zu den in Publikationen oder Auftragsbestätigungen von FirmenWissen genannten Stückzahlen ergeben. Eine daraus resultierende Mehr- oder Minderlieferung hat eine Anpassung des Preises gemäß Preisliste zur Folge, es sei denn, dass diese dem Auftraggeber im Einzelfall unzumutbar ist.
Lieferung und Zahlungsbedingungen
Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag/der Vereinbarung oder, falls dies nicht zum Tragen kommt, aus den aktuell gültigen Firmenpublikationen und ist grundsätzlich unverbindlich. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Bereitstellung der vereinbarten Leistung. Die Lieferung oder Leistung gilt bei mit der Bereitstellung oder Übermittlung der Daten als erbracht. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.