Grippe-Pandemie: Notfallpläne sind ein Muss

Experten äußern sich zunehmend besorgt über das Risiko einer rasch um sich greifenden Influenza-Pandemie. Unternehmen sollten den Ernstfall in ihrer Business-Continuity-Planung berücksichtigen.

Schon eine "normale" Grippe-Epidemie kann weit reichende Folgen haben. Allein im Winter 2004/2005 gab es nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) 2,1 Millionen Arztkonsultationen und bis zu 15.000 Grippe bedingte Todesfälle. Bei der Epidemie 1995/96 blieben rund 8 Millionen Menschen zeitweilig ihrem Arbeitsplatz fern.

Berechnungen des RKI gehen im Pandemiefall in Deutschland von einer Infektionsrate zwischen 15 und im schlimmsten Fall 50 Prozent der Bevölkerung aus mit zum Teil stark erhöhten Mortalitätsraten. In Unternehmen läge der Anteil direkt (also erkrankter) oder indirekt (zum Beispiel durch heimische Pflegeaufgaben) betroffener Mitarbeiter zwischen 25 und 50 Prozent.

Laut Weltgesundheitsorganisation WHO liegt die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs in den nächsten zehn Jahren zwischen 30 und 40 Prozent. Wirtschaftsforschungsinstitute haben verschiedene Szenarien errechnet. Diese reichen von einem Ausfall der öffentlichen Infrastrukturen über Versorgungsengpässe bis hin zu einer Erschütterung der internationalen Finanzmärkte.

Nach einer Umfrage der Unternehmensberatung Mercer haben bisher nur 47 Prozent der großen Unternehmen einen Notfallplan geschmiedet und nur 17 Prozent ein Budget für die Pandemievorsorge eingeplant. Und das, obwohl immerhin 90 Prozent der Firmen mit mäßigen bis hohen negativen Auswirkungen, bedingt durch den hohen Mitarbeiterausfall, auf ihr Unternehmen rechnen. 70 Prozent gehen davon aus, dass ihre Rentabilität im Fall einer Grippepandemie nachhaltig Schaden nimmt.

Dabei handelt es sich keineswegs um "freiwillige" Maßnahmen. "Auch Gesundheitsrisiken, etwa durch eine drohende Influenzapandemie, zählen zu den laut KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) zu beobachtenden Risiken eines Unternehmens beziehungsweise den zu treffenden Vorsorgemaßnahmen", wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zitiert. US-Analysten beurteilen Unternehmen auch nach der Qualität ihrer Pandemiepläne. Rating-Agenturen haben sogar eine Herabstufung der Firmen angekündigt, die kein Risiko- oder Krisenmanagement für den Pandemiefall ausgearbeitet haben.

Finanzdienstleistungen, Banken

Der Finanzdienstleistungssektor ist als ein besonders sensibler Bereich anzusehen. Die Anforderungen an das Business-Continuity-Mangement sind entsprechend. Große Institute verfügen seit jeher über einen hohen Standard an Notfallplänen und präventiven Maßnahmen zu Bewältigung eventueller Krisen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe externer Auflagen, die sie zur Erstellung von Notfallkonzepten verpflichten. Besonders hervorzuheben sind die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) herausgegeben und überwacht werden.

Laut Jahresbericht 2006 der BAFin stand das Thema Pandemie schon Anfang letzten Jahres ganz oben auf der Tagesordnung. So wurden die systemrelevanten Kreditinstitute zu deren Vorsorgemaßnahmen für den Fall einer Vogelgrippe-Pandemie befragt. Ergebnis: Die Unternehmen verfügen durchweg über allgemeine Notfallpläne; dies galt ebenso für die 15 relevanten Versicherungsgruppen. Bei allen existiert eine allgemeine Business-Continuity-Planung für Krisen und Katastrophen. Die meisten Versicherer sind sich der möglichen Gefährdung des Geschäftsbetriebes durch die Verbreitung einer hoch ansteckenden Krankheit bewusst und haben Vorbereitungen getroffen.

"Systemrelevant" ist ein Institut, wenn sein Ausfall aufgrund seiner Größe und Funktion das Währungssystem beeinträchtigen würde. Einige international operierende Banken haben bereits die Herausforderungen einer ernst zu nehmenden Epidemie bestanden. Als die Lungenkrankheit SARS um sich griff, besetzten Niederlassungen in Hongkong seinerzeit in einigen Geschäftsbereichen die Teams doppelt, um deren Arbeitsfähigkeit unter allen Eventualitäten sicherzustellen.

Aber auch für die Mehrheit der kleinen und mittleren regionalen Institute ist die Sicherung der Geschäftsprozesse Pflichtprogramm. Allerdings sind laut BAFin-Bericht speziell im Bankenbereich die Vorbereitungen unterschiedlich weit fortgeschritten. Schutz der Mitarbeiter

Vorrangige Aufgabe im Pandemiefall ist es, das zur Aufrechterhaltung der wichtigsten Funktionen erforderliche Personal vor Ansteckung zu schützen. Arbeitsmediziner empfehlen dazu eine Reihe von Hygienemaßnahmen, die in Unternehmen relativ leicht umzusetzen sein dürften , vorausgesetzt, die Belegschaft wird mit den Verhaltensregeln frühzeitig vertraut gemacht.

Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass ein Ansteckungsrisiko nicht nur am Arbeitsplatz, sondern in noch stärkerem Maße auf dem Weg dorthin besteht. Im Notfallplan sollte detailliert geregelt sein, wer im Ernstfall zu Hause bleiben kann beziehungsweise nicht zwingend zur Aufrechterhaltung des Betriebes vor Ort benötigt wird. Vor allem kann es sinnvoll sein, wichtige Funktionen auf Heimarbeitsplätze zu verlagern.

Bei einer ansteckenden Krankheit bleibt im Gegensatz zu anderen Notfällen wie Naturereignissen oder Feuer die Infrastruktur und damit die EDV intakt; ein Großteil der Bankgeschäfte kann, unter Umständen im Home-Office, mit einem Minimum an Personal aufrecht erhalten werden. Jedoch ist für wichtige Funktionen die Anwesenheit von Mitarbeitern im Betrieb unverzichtbar. Dabei geht es zum Teil um Fragen wie: Wer befüllt den Geldausgabeautomaten? Oder: Wer trifft kurzfristig Kreditentscheidungen, wenn die zuständigen Sachbearbeiter erkrankt sind?

Von größter Wichtigkeit ist eine offene Informationspolitik. Im Ernstfall müssen die Mitarbeiter umgehend über das Krisenmanagement, über Hygieneregeln, die Änderung von Arbeitsabläufen, persönliche Schutzmaßnahmen etcetera in Kenntnis gesetzt werden. Über veränderte Personaleinsatzpläne sollten bereits im Vorfeld Vereinbarungen getroffen werden. Ein gut strukturierter und leicht verständlicher Notfallplan, der am Schwarzen Brett oder im Intranet veröffentlicht wird, vermeidet Unstimmigkeiten und gibt den Mitarbeitern Sicherheit.


Zum Autor:
Dr. Dirk Thiel ist Mitglied der Geschäftsführung der Creditreform Rating AG in Neuss und leitet den Bereich "Creditreform Consulting Services".

Fachartikel und Pressemitteilungen 2010

RatingMarkttransparenz durch Bilanzpublizität
Beim Kolloquium "Die Bedeutung der Bilanzpublizität aus volkswirtschaftlicher Sicht" wurde einhellig die große Bedeutung der Bilanzpublizität für die gesamte Volkswirtschaft betont. mehr

Aktuelle Meldungen

Mein FirmenWissen

Newsletter

Möchten Sie regelmäßig über neue Inhalte und Produkte bei FirmenWissen informiert werden?

Firmenwissen bietet:

Firmenprofile von über 3,10 Millionen Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Tschechien, Kroatien und Luxemburg.


Finanzprofile von über 1,1 Millionen Unternehmen.


Bonitätsauskünfte zu 5,35 Millionen Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg


Jahresabschlüsse und Bilanzen von Unternehmen aus Deutschland und Österreich (rund 4,5 Millionen Jahresabschlüsse)


Firmenadressen von wirtschaftsaktiven Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg für gezieltes Direktmarketing


News zu Unternehmen

Follow FirmenWissen on Twitter


Einen Moment bitte...

Ihre Anfrage wird bearbeitet. Dieser Vorgang kann einige Sekunden in Anspruch nehmen.

Einen Moment bitte...
Hilfe zur Suche

Tragen Sie einen oder mehrere Suchbegriffe in das Eingabefeld ein, z.B. gesuchte Firma, Ort, PLZ, Branche, Inhaber, Geschäftsführer.

mehr Informationen

Hilfe zur Suche

Tragen Sie den Namen der gesuchten Firma in das Eingabefeld ein.

mehr Informationen

Firmeneintrag-Daten

Alle Daten mit diesem Symbol wurden von der angezeigten Firma aktiv bei FirmenWissen eingetragen. Möchten Sie Ihr Unternehmen ebenfalls professionell präsentieren? Informieren Sie sich hier über Firmeneintrag PLUS und PRO!

mehr Informationen

Ihr abgelaufenes Dokument

Das Zeitlimit zur Ansicht dieses bereits zuvor von Ihnen gekauften Dokuments ist abgelaufen.